Aufsicht in der Mittagspause 2021/22
Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr haben gezeigt, dass es mit den gegebenen räumlichen und personellen Ressourcen nicht möglich ist, einen tagesaktuellen Überblick der zu beaufsichtigenden Unterstufenschüler*innen zu behalten.
Eine Differenzierung und damit verbundene Administrierung an- bzw. abgemeldeter Schüler*innen (angemeldete Schüler*innen, die kurzfristig die Schule verlassen möchten, abgemeldete Schüler*innen die sich in der Schule aufhalten, …) im Bereich der Aula ist nicht handhabbar.
Rechtliche Hinweise dazu verdeutlichen die Dilemmasituation:
- Sobald sich aufsichtspflichtige Schüler*innen in der Schule aufhalten, geht die Verantwortung auf die Schule über.
- Abgemeldete Schüler*innen haben ausnahmslos für den Zeitraum der unterrichtsfreien Zeit (Mittagspause) das Schulgebäude zu verlassen, was witterungsbedingt nicht wirklich umsetzbar ist.
- Eine Pauschalerlaubnis für angemeldete Schüler*innen „Mein Kind darf in der Mittagspause die Schule verlassen“ wird von schulrechtlicher Seite als nicht haltbar eingestuft. Das heißt: Die Verantwortung verbleibt bei der Schule.
Aus diesem Grund erscheint uns folgende Vorgangsweise für das heurige Schuljahr sinnvoll:
- Grundsätzlich verbleiben die Schüler*innen im Schulgebäude bzw. den Schulhöfen
- Alle Schüler*innen werden in der Mittagspause (ähnlich wie auch in den anderen Pausen) in der AULA und in den Bereichen vor ihren Klassen beaufsichtigt. Dazu werden abhängig von den anwesenden Klassen Bereichsaufsichten für die 6. Einheit installiert (ZWITR, AULA, HOF, OG1, OG2)
- Die Schüler*innen halten sich zur Einnahme des Mittagessens (Energie-AG, Buffet, mitgebrachte Mittagsjause) in der AULA auf.
- Ansonsten – wie auch in den Vormittagspausen – sind die Schüler*innen in ihren Klassenräumen bzw. Schulhöfen.
Wir sind uns durchaus bewusst, dass diese Anpassungen zu Änderungen im Konsumverhalten der Schüler*innen führen und dies auch von Seiten der Erziehungsberechtigen nicht ausnahmslos gutiert wird.
In besonderen Fällen (Wohnadresse in unmittelbarer Schulnähe, besondere Ernährungsanforderungen bei Diabetes, etc.) sind spezielle Vereinbarungen möglich und mit der Direktion abzusprechen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.