NEU: Schulbeginnhilfe und Schulveranstaltungshilfe

Die Förderansuchen auf die Oö. Schulbeginn- und Oö. Schulveranstaltungshilfe steht ab sofort auch via Online-Antrag zur Verfügung.

Künfitg wird bei diesen beiden Ansuchen auf die Bestätigung der Angaben zur Haushaltsgröße durch die Gemeinde verzichtet, statt dessen muss die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe (Finanzamt/Finanzonline) dem Antrag beigefügt werden.

Bei der Schulbeginnhilfe wird zusätzlich auf die Bestätigung der Schule über den erstmaligen Schuleintritt des Kindes verzichtet.

Nachweise wie über das Haushaltseinkommen, die Bestätigungen über die absolvierten Schulveranstaltungen etc. müssen weiterhin beigebracht werden. Diese können im Online-Antrag als „Anhang“ angefügt werden.

 

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