Einverständniserklärung nicht vergessen!
Schichtbetrieb
Sowohl Unterstufe als auch Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen befinden sich im Schichtbetrieb. Das bedeutet, dass die Schüler*innen in Gruppen zu teilen sind, die sich jeweils abwechselnd im Präsenzunterricht befinden (Gruppe ROT: Mo/Di, Gruppe BLAU: Mi/Do). Am Freitag ist Distance-Learning-Tag.
Kleinere Anpassungen im Stundenplan werden durchgeführt. Bitte WebUntis beachten.
Hygiene und Schulorganisation
In der AHS-Unterstufe tragen Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgebäude MNS.
In der AHS-Oberstufe tragen Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske.
Das Tragen eines MNS (bzw. einer FFP2-Maske ab der 9. Schulstufe) zählt zu den Pflichten von Schülerinnen und Schülern. Eine Verletzung dieser Pflichten löst entsprechende rechtliche Folgewirkungen aus (von der Zurechtweisung bis hin zur Suspendierung).
Verpflichtende Testungen
Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am
Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests
werden am Schulstandort bereitgestellt.
In der Regel findet die Testung im Klassenverband statt.
Für Schülerinnen und Schüler im Alter von unter 14 Jahren (Unterstufe) ist eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind den Test in der Schule durchführen darf, einzuholen.
Für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren (Unterstufe/Oberstufe) ist die Einverständniserklärung des Schülers / der Schülerin direkt vor der ersten Testung in der Schule auszufüllen und abzugeben.
- Einverständniserklärung der Eltern für den Test (PDF, 54 KB)
unter 14 Jahre: UNBEDINGT AM Mo., 15.2. (Gruppe ROT) bzw. Mi., 17.2. (Gruppe BLAU) UNTERSCHRIEBEN MIT IN DIE SCHULE NEHMEN. - Ohne Einverständniserklärung bedeutet bereits ab Mo., 15.2.:
Keine Testung bedeutet: Keine Betreuung und kein Unterricht in der Schule.
Das Kind muss nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden.